Der Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle der Freien und Hansestadt Hamburg regelt die Entsorgung der Abfälle aus Haushalten und der Industrie. So werden in ihm die Art, die Menge und der Ursprung der zu verwertenden und beseitigenden Abfälle dargestellt. Die anfallenden Abfälle der 1,8 Millionen Einwohnern Hamburgs in ca. 1.040.000 Haushalten, der Industrie und des Gewerbes werden stofflich oder thermisch verwertet. Somit wird seit der Inbetriebnahme der MVR im Jahr 1999 wird der stofflich nicht nutzbare Restmüll in den Hamburger MVA zu 100% verbrannt und nicht mehr deponiert.
Die Müllverbrennung in einer Anlage wie der MVR ist im Vergleich zu der mechanisch-biologischen Behandlung oder der Deponierung die bei weitem umweltfreundlichste Methode für die Behandlung und Verwertung von Abfällen – und das bei vergleichbaren Kosten.
Für die Entsorgung von Gewerbe- und gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Hamburger Haushalten stehen folgende Müllverbrennungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet zur Verfügung:
Diese Müllverbrennungsanlagen halten alle aktuellen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) ein; ihre zugelassenen Grenzwerte sowie die tatsächlichen Werte liegen zum Teil deutlich unter den in der Verordnung vorgeschriebenen Werte.
Im Rahmen der Abfallwirtschaft arbeiten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg zusammen. Vor allem die Nutzung der Verbrennungskapazitäten sowie die gegenseitige Unterstützung bei Anlagenstillständen werden miteinander koordiniert.
Weitere Infos:
Stadtreinigung Hamburg (SRH) >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) >>