Die MVR nimmt nur Abfälle an, die in der Inputliste enthalten sind. Es muss sichergestellt sein, dass die Abfälle den Verbrennungsprozess nicht stören, die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden oder unzulässige Emissionen erzeugen können.
Ausgeschlossen von der Annahme sind:
- Monoladungen von Kunststoffabfällen mit Brom oder Antimon flammgeschützt oder mit FCKW geschäumt
- Abfallfraktionen mit hohen Fluorgehalten
- lose flüssige Abfälle
- massive Metallteile, Stahlseile, Drahtgeflechte
- Abfälle, die Kohlefasern enthalten
- glasfaserverstärkte Kunststoffe
- nicht brennbare Stoffe und Abfälle, wie z. B. Erde, Bauschutt, Sand
Lieferspezifikation:
- sperrige Abfälle müssen zerkleinert werden (max. Kantenlänge 2 m x 1 m)
- Vollmaterial (z. B. Holzbalken) nicht mehr als 10 cm Kantenlänge bzw. Durchmesser bei max. 1 m Länge
- staubende, schlammige, klebrige Abfälle müssen ggf. verpackt (z. B. bis 50 kg, in reißfesten Säcken oder vergleichbaren Behältnissen) oder verfestigt werden
- übermäßige Staubfreisetzungen beim Abkippen oder Verteilen von zu Staubentwicklung neigenden Abfällen sind durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Befeuchten) zu vermeiden
- dicht gewickelte Rollen müssen zerkleinert sein
- Planen locker zusammengelegt, nicht verschnürt
- Kunststoffrohre bis ca. 2 m Länge, bis ca. 20 cm im Durchmesser, bis ca. 1 cm Wanddicke
- Gummi-, Kunststoff-, Textilbänder bis 30 cm Breite und bis 0,3 cm dick, bis 2 m Kantenlänge
- Ballen und Big-Bags müssen geöffnet sein
- LKW-/Traktor-Reifen müssen zerkleinert sein
Anlieferung von Abfällen anderer Größen nur nach vorheriger Rücksprache und ggf. Probelieferung. Die angelieferten Abfälle müssen der Abfall-Deklaration entsprechen.
Nicht zugelassene und nicht geeignete Abfälle werden zurückgewiesen.